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VGH Bayern, 23.03.2010 - 10 B 09.2173 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befristung der Ausweisungswirkungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2010 - 10 B 09.2173
Ist über die Befristung nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausweisung zu befinden (vgl. dazu BVerwG vom 2.9.2009 InfAuslR 2010, 3), so sind zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage in die Beurteilung einzubeziehen. - BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00
Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2010 - 10 B 09.2173
Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG werden die in den Sätzen 1 und 2 der Vorschrift bezeichneten Wirkungen auf Antrag in der Regel befristet (vgl. grundsätzlich zur nachträglichen Befristung die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2000 BVerwGE 111, 369).
- VG Augsburg, 16.09.2010 - Au 1 K 10.997
Nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Ermessenentscheidung zur …
Auf seine hiergegen gerichtete Klage hin (Az. Au 1 K 08.429 sowie Az. 10 B 09.2173) wurde die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 10. März 2008 verpflichtet, erneut und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs über den Befristungsantrag zu entscheiden.a) Die Kammer geht nunmehr mit den Beteiligten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urteil vom 23.3.2010 Az. 10 B 09.2173, S. 9 ff. des UA) davon aus, dass sich die spezialpräventiven Gesichtspunkte, die zur Ausweisung des Klägers Anlass gaben, erledigt haben.
- VG Augsburg, 16.09.2010 - Au 1 K 10.732
Antrag auf Rücknahme einer rechtswidrigen Ausweisung; keine der Rücknahme …
Hinsichtlich des Sachverhalts kann zunächst Bezug genommen werden auf das Urteil der Kammer vom 10. März 2009 (Az. Au 1 K 08.429) sowie auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. März 2010 (Az. 10 B 09.2173).